Bildungskarte der Stadt Offenbach

Alle Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Die Musikschule Offenbach am Main e.V. ist berechtigt, Leistungen des Bildungspakets zu erhalten. Dadurch ermäßigt sich unter Umständen das Unterrichtsentgelt für Ihr Kind.

Bitte informieren Sie sich hier.

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)